Förderungsmöglichkeiten
Zuschuss-Regelungen der Länder zur Unterbringung von BerufsschülerInnen
(Stand April 2022)
Download Kostenregelung Haus Heege:
- als Anlage zu den Förderanträgen -
Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Schuljahr 2023/24)
Übernachtungs- und Verpflegungskosten (Schuljahr 2024/25)
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft (bspw. in einem Jugendwohnheim) von maximal 40,50 Euro pro Tag. Außerdem zahlt Baden-Württemberg einen Zuschuss für die Verpflegung von maximal 6,70 Euro pro Tag.
Antrag Baden Württemberg Anlage BW
Bayern
Bayern beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land übernimmt komplett die Kosten der Unterkunft. Außerdem übernimmt Bayern bis auf einen Eigenanteil des Auszubildenden von maximal 5,10 Euro komplett die Kosten der Verpflegung.
(8) 1Bei Schülerinnen und Schülern, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (Art. 42 Abs. 5 BayEUG), findet Absatz 4 mit der Maßgabe Anwendung, daß die Unterbringung vom Schulleiter der besuchten Schule veranlaßt oder genehmigt sein muß. 2Die erstattungsfähigen Kosten abzüglich des Eigenanteils der Berufsschülerin bzw. des Berufsschülers werden von der für die Berufsschule des Grundsprengels zuständigen Regierung ersetzt.
Berlin
Berlin beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss von 12 Euro pro Tag.
Antrag Berlin Checkliste Berlin Abtretungserklärung Berlin
Brandenburg
Brandenburg beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von maximal 10 Euro pro Tag.
Bremen - KEINE Zuschüsse
Bremen beteiligt sich nicht an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern.
Hamburg
Hamburg beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft (bspw. in einem Internat oder Jugendwohnheim) von maximal 29 Euro pro Unterrichtstag. Außerdem zahlt Hamburg einen Zuschuss für die Verpflegung von maximal 7 Euro pro Unterrichtstag.
Hessen
Hessen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von 20 Euro pro Tag.
Außerdem gewährt Hessen ab der Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr) einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Er ist gestaffelt. Die Höhe des Zuschusses zu den Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung der Berufsschule. Die maximale Förderung liegt bei 1.800 Euro (Berufsschule mehr als 400 Kilometer entfernt). Ein Eigenanteil von 365 Euro pro Schuljahr wird abgezogen.
Antrag Hessen Merkblatt zum Antrag Hessen Antrag Fahrtkosten
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich nur an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern, wenn ihre monatliche Ausbildungsvergütung unter 600 Euro brutto liegt. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft von pauschal 350 Euro je Schuljahr.
Außerdem gewährt Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Er ist gestaffelt. Die Höhe des Zuschusses zu den Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung der Berufsschule. Die maximale Förderung liegt je Schuljahr bei 560 Euro (Berufsschule mehr als 300 Kilometer entfernt).
Antrag Meck-Pomm Anlage 1 Antrag Meck-Pomm Anlage 2
Antrag Meck-Pomm Anlage 3 Antrag Meck-Pomm Anlage 4
Niedersachsen, KEINE Beteiligung
Niedersachsen beteiligt sich nicht an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft von bis zu 20 Euro pro Unterrichtstag.
Außerdem gewährt Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten für Auszubildende in Splitterberufen von maximal 50 Euro.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von maximal 6,90 Euro pro Tag.
Außerdem gewährt Rheinland-Pfalz einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von maximal 3 Euro pro Tag.
Antrag RP (doc) Antrag RP (pdf) Merkblatt
Saarland
Das Saarland beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von maximal 7 Euro pro Tag. Lehrlinge, die zu Beginn der Ausbildung bereits 21 Jahre alt sind, haben keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss.
Damit Auszubildende aus Splitterberufen im Saarland die Berufsschule in einem anderen Bundesland besuchen können, muss der Ausbildungsbetrieb beim Ministerium für Bildung und Kultur eine Freigabegenehmigung beantragen. Die erteilte Freigabegenehmigung berechtigt dazu, dass die Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung bezuschusst werden. Der Zuschuss kann formlos bei der Schulaufsichtsbehörde beantragt werden.
Sachsen
Sachsen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von 16 Euro pro Tag.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft. Liegt die Berufsschule in Sachsen-Anhalt, erhalten die Auszubildenden und Berufsschüler pauschal 45 Euro pro Schulwoche. Liegt die Berufsschule außerhalb von Sachsen-Anhalt, erhalten die Auszubildenden und Berufsschüler pauschal 70 Euro pro Schulwoche.
Außerdem gewährt Sachsen-Anhalt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von pauschal 20 Euro pro Schulwoche.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt 2021 und 2022 einen einmaligen Zuschuss für die Unterkunft von maximal 350 Euro.
Thüringen
Thüringen hat sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern beteiligt und einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt. Die entsprechende Richtlinie "Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen" ist dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen zufolge am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Laut dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport werden die Förderungsmöglichkeiten derzeit überarbeitet. Es sei geplant, die Förderung weiterzuführen.
Bis zum 31. Dezember 2020 hat Thüringen einen Zuschuss für die Unterkunft von maximal 8 Euro pro Tag sowie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten richtete sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung. Bis 450 Euro wurden 80 Prozent, bis 500 Euro 60 Prozent, bis 550 Euro 40 Prozent und bis 600 Euro 20 Prozent der nachgewiesenen Fahrtkosten übernommen. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten hat die Kosten für eine geeignete Bahncard eingeschlossen.